Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt?

Stets zunehmende Energiekosten, die unkomplizierte technische Handhabung sowie die flexiblen Einsatzmöglichkeiten aufgrund der kompakten Größe haben zu einem rasanten Anstieg bei der Nachfrage von Balkonkraftwerken geführt. Wer über die Anschaffung eines Balkonkraftwerkes nachdenkt, sollte sich vorher mit den wenigen, aber wichtigsten Vorschriften zum privaten Betrieb einer solchen Mini-PV-Anlage befassen. Und hierzu gehört z. B.  die Frage, wie viele Balkonkraftwerke erlaubt sind. Dieses Thema wird im folgenden Beitrag behandelt.

Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt?

Dank des geringen Platzbedarfs und der einfachen Installation erfreuen sich Balkonkraftwerke zunehmender Beliebtheit. Aber wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt, wie viele Solarmodule dürfen an das Hausnetz angeschlossen und wie ist generell die Rechtslage? Der rechtliche Rahmen für den privaten Betrieb von Balkonkraftwerken ist glücklicherweise gar nicht so kompliziert, wie man annehmen könnte. Dies ist auch eines der Gründe für die gestiegene Popularität.

Ausschlaggebend sind die beiden folgenden Eckdaten: mit der privaten Nutzung eines Balkonkraftwerks dürfen maximal 600 Watt Strom in das Hausnetz eingespeist werden. Wichtig: diese Grenze bezieht sich nicht auf die tatsächlich mögliche Leistung der Solarmodule, sondern auf die Umwandlung des produzierten Stroms durch den Wechselrichter. Aus diesem Grunde werden häufig Balkonkraftwerk Komplettsets mit 600 Watt verkauft, bei denen aber die Solarmodule teils mehr Leistung erzeugen.

Beispiel: Ein Balkonkraftwerk ist ausgestattet mit zwei Solarmodulen, die jeweils 410 Watt Strom produzieren. Bei optimalen Bedingungen werden auf diese Weise insgesamt 820 Watt Strom erzeugt. Der Wechselrichter ist allerdings technisch so eingestellt, dass dieser maximal nur die erlaubten 600 Watt einspeist.

Wie viele Balkonkraftwerke sind zulässig: aktuelle Vorgaben

Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt

Um die Frage zu beantworten, wie viele Balkonkraftwerke erlaubt sind, sollten die folgenden Vorgaben bzw. Empfehlungen unterschieden werden:

a) VDE: Laut dem Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V (kurz: VDE) ist bislang eine Einspeisung von Balkonkraftwerken mit einer maximal erzeugten Stromleistung bis 600 Watt zugelassen. Das ist in der im Mai 2018 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 geregelt. Wichtig: aktuell schlägt der VDE allerdings einfachere Regeln für Balkonkraftwerke vor. Hierzu zählt u.a. die Erhöhung des Einspeisewertes auf 800 Watt. Dies hat der VDE in einer Pressemitteilung vom 11.01.2023 veröffentlicht. Hinweis: der VDE ist kine staatliche Organisation und verfügt somit nicht über Gesetzgebungskompetenzen. Jedoch kann der Gesetzgeber die Normen des VDE als Mindeststandard festschreiben.

b) EU-Verordnung: nach der EU-Verordnung 2016/631 werden private Energieerzeuger, die weniger als 800 Watt Strom produzieren, als nicht systemrelevant betrachtet. Wichtig ist, dass die Anlagen den technischen Vorgaben der Netzbetreiber entsprechen. Laut Bundesnetzagentur, bei der ein Balkonkraftwerk angemeldet werden muss, liegt dies vor, wenn der Wechselrichter nicht mehr als 600 Watt Strom einspeist. Deshalb sind in Deutschland aktuell bei der verpflichtenden Anmeldung ausschließlich Balkonkraftwerke mit Wechselrichtern erlaubt, die nicht mehr als 600 Watt Strom umwandeln und in das Hausnetz einspeisen.

Wie viele Balkonkraftwerke erlaubt sind, hängt also in erster Linie von der eingespeisten Menge an erzeugtem Strom ab, und nicht von der Leistung der Solarmodule. Der genutzte Wechselrichter darf in der Gesamtleistung höchstens 600 Watt Strom in die Haussteckdose einspeisen. Wird diese Grenze überschritten, unterliegt man nicht mehr dem bürokratisch vereinfachten Verfahren für die sogenannten Kleinbetreiber. Ein Balkonkraftwerk, beispielsweise bestehend aus zwei Solarmodulen mit einer Gesamtleistung von 820 Watt ist nach aktueller Vorgabe erlaubt, insofern der Wechselrichter maximal 600 Watt Strom in das Hausnetz einspeist. Aufgrund der kürzlich veröffentlichten Empfehlung seitens des VDE ist aber damit zu rechnen, dass der Wert auf 800 Watt angehoben wird.

Wie viele Balkonkraftwerke darf ich installieren?

Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt

Ein Balkonkraftwerk besteht in der Regel aus Solarmodulen, einem Wechselrichter und den notwendigen Verkabelungen. Die oben erwähnten Vorgaben, die regeln, wie viele Balkonkraftwerke erlaubt sind, beziehen sich dabei auf die eingespeiste Menge des Stroms. Diese darf eine Gesamtleistung von 600 Watt nicht übersteigen. Je nach Wohnsituation können dabei die folgenden Konstellationen oder Fragestellungen möglich sein:

a) Wie viele Balkonkraftwerke pro Haushalt erlaubt?

Pro Haushalt dürfen nach den oben genannten Vorgaben maximal 600 Watt Strom eingespeist werden. Hierbei ist davon auszugehen, dass der genutzte Strom des Haushalts über einen eigenen Zähler geschaltet wird. Dieser Zähler mit eigener Zählernummer „verwaltet“ den Stromkreislauf des jeweiligen Haushalts. Der Wechselrichter des Balkonkraftwerks muss mit dem Stromkreislauf des verbrauchenden Haushalts verbunden werden. Welche Steckdose im Haushalt genutzt wird, ist dabei rechtlich unerheblich.

b) Wie viele Balkonkraftwerke pro Haus erlaubt?

Zur Orientierung, wie viele Balkonkraftwerke pro Haus erlaubt sind, ist auf die in diesem Haus befindlichen Haushalte mit eigenem Stromzähler abzuschalten. Lebt in einem Haus lediglich ein Haushalt und wird hierfür ein Stromzähler mit Zählernummer verwendet, darf der Wechselrichter des Balkonkraftwerks, das z. B. aus 2 Modulen besteht, maximal 600 Watt einspeisen. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit z. B. zwei Wohneinheiten und jeweils eigenem Stromkreislauf, dürfen pro Stromkreislauf ebenfalls 600 Watt eingespeist werden.

c) Wie viele Balkonkraftwerke pro Zähler erlaubt?

Auch diese Frage ist nach den oben erwähnten Vorgaben recht einfach zu beantworten: pro Stromzähler, der sich auf einen Haushalt bezieht, dürfen maximal 600 Watt Strom eingespeist werden. Auch hier ist nicht die Gesamtleistung der Solarmodule richtungsgebend. Entscheidend ist die maximal umgewandelte Menge an Strom, die durch den Wechselrichter in das Hausnetz geführt wird. Und dieser Wert darf 600 Watt nicht übersteigen.

Was passiert, wenn ich mehr als 600 Watt einspeise?

Der wesentliche Vorteil von Balkonkraftwerken gegenüber großen Photovoltaikanlagen ist das vereinfachte Anmeldeverfahren. Zudem darf jeder ein Balkonkraftwerk selber installieren, es muss also nicht – anders als bei den großen PV-Anlagen – von Elektrofachkräften montiert und angeschlossen werden. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die eingespeiste Menge an Strom nicht mehr als 600 Watt pro Haushalt und Zähler beträgt. Erlaubt sind also Balkonkraftwerke, dessen Wechselrichter nicht mehr als 600 Watt Strom umwandeln.

Wird ein Wechselrichter verwendet, der mehr als 600 Watt Strom umwandelt (technisch ist dies möglich), kann das vereinfachte Anmeldeverfahren nicht mehr zur Anwendung kommen. Hier gilt man dann nicht mehr als Kleinbetreiber, sondern fällt unter die Regelungen, die für Betreiber von großen Dach-PV-Anlagen greifen, mit allen technischen und rechtlichen Folgen.

Tipp: der erzeugte Strom wird direkt in das eigene Hausnetz gespeist. 600 Watt sind ein guter Wert, um die Grundlast abzufangen. Der überschüssige Strom wird nicht gespeichert und „versickert“ im öffentlichen Netz, ohne dass man eine Vergütung dafür bekommt. Schon deshalb ist es nicht ratsam, noch größere Balkonkraftwerke anzuschließen.

So funktioniert die Anmeldung

Die Nutzung eines Balkonkraftwerkes unterliegt dem vereinfachten Anmeldeverfahren. Das macht die Nutzung auch so attraktiv. Im Grunde müssen die beiden folgenden Schritte für eine Anmeldung durchgeführt werden:

1. Anmelden beim Netzbetreiber
Beim Netzbetreiber müssen einige grundlegende Informationen angegeben werden. Hierzu gehören z. B.: Adresse, Zählernummer und technische Daten zum Balkonkraftwerk. Die Angaben können je nach Netzbetreiber unterschiedlich sein. Diese bieten auf ihren Webseiten in der Regel vorgefertigte Formulare an.
2. Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister)
Im zweiten Schritt müssen unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR ebenfalls einige Angaben zum Anlagenbetreiber sowie zum Balkonkraftwerk gemacht werden. Dies erfolgt im Onlineportal. Tipp: halten Sie das technische Datenblatt Ihres Balkonkraftwerkes bereit, da diverse technische Angaben erfasst werden müssen.

Die Anmeldung ist auch für Nicht-technisch versierte Menschen gut machbar und es fallen keine Kosten für die Anmeldung an.

Fazit: Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt?

Insbesondere in Zeiten gestiegener Energiekosten sind Mini-PV-Anlagen eine spannende Möglichkeit, die Stromkosten zu senken. Bei vielen Kaufinteressierten steht dabei die Frage im Raum, wie viele Balkonkraftwerke erlaubt sind. Gemäß der europäischen Verordnung in Verbindung mit der Norm des VDE ist die Einspeisung von maximal 600 Watt Strom durch ein Balkonkraftwerk für einen Haushalt mit eigenem Zähler zugelassen. Für die rechtliche Zuordnung ist somit nicht die Menge an Solarmodulen eines Balkonkraftwerkes entscheidend, sondern die Gesamtleistung der eingespeisten Strommenge. Wenn Sie einen Wechselrichter nutzen, der nicht mehr als 600 Watt Strom in den eigenen Stromkreislauf einspeist und die sicherheitstechnischen Vorschriften erfüllt und Sie Ihr Balkonkraftwerk angemeldet haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Als Mieter sollten Sie zusätzlich die Vorschriften des Vermieters berücksichtigen.


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